Abwasser - KGA-Werftblick.de

Mitglied im Verband der Gartenfreunde Hansestadt Rostock
Direkt zum Seiteninhalt

Abwasser

Information zur Abwasserentsorgung in Kleingartenanlagen

Die untere Wasserbehörde führt künftig verstärkt Kontrollen zur Umsetzung der "Wasserrechtlichen Allgemeinverfügung zur Untersagung von Abwassereinleitungen in Gewässer aus unzureichenden Abwasseranlagen auf gärtnerisch genutzten Grundstücken und auf Erholungsgrundstücken" vom 17.11.2010 durch. Während der Begehungen kam es bislang immer wieder zu Fragen die Allgemeinverfügung betreffend. Im Folgenden werden die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet:

1.) Muss jeder Kleingärtner einen Abwassersammeltank einbauen?
 
Nein. Nur Kleingärtner,auf deren Parzellen auf Grund vorhandener sanitärer Einrichtungen(u.a. Spültoilette, Spülbecken, Dusche) Abwasser anfällt, müssen dieses auffangen und ordnungsgemäß entsorgen. Es besteht nach wie vor die Möglichkeit (ursprüngliche Gartennutzung) das Grundstück abwasserfrei zu gestalten, zum Beispiel durch den Einbau einer  Komposttoilette.
 
2.) Ich betreibe eine Komposttoilette: Kann ich das anfallende (Geschirr-) Abwaschwasser dem Kompost zuführen?
 
Ja, das gelegentliche Einbringen geringfügiger Mengen von Abwaschwasser auf den Kompost wird nicht als Verstoß der Allgemeinverfügung vom  17.11.2010 geahndet („Bagatellregelung). Als geringe Menge ist der Inhalt maximal einer Handwaschschüssel anzusehen.

3.) Ist der Einsatz von Chemietoiletten in Kleingärten erlaubt?
 
Nein, der Einsatz von Chemietoiletten ist bereits 2003 in der Laubenordnung  des Verbands der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock untersagt worden.
  
4.) Was ist eigentlich eine Komposttoilette?
 
Eine  Komposttoilette ist eine Toilette ohne Wasserspülung, bei der die Fäkalien direkt in einen mit Rindenmulch oder Stroh gefüllten Behälter geleitet und anschließend einer Kompostierung zugeführt werden.

5.) Wie wird der Inhalt der Komposttoilette kompostiert?
 
Nähere  Information hierzu sind aus dem Faltblatt „Kompostierung von  Gartenabfällen und Fäkalien in Kleingärten“ zu entnehmen, welches vom  Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MV in  Auftrag gegeben wurde. Zu finden auf der Website http://www.regierung-mv.de unter Publikationen.
 
 
6.) Meine Parzelle befindet sich in der Trinkwasserschutzzone II bzw. TWSZ III - gelten hier besondere Bestimmungen?
 
Ja, in diesen Zonen gelten besondere Anforderungen. Unter anderem müssen in der TWSZ II bereits nach Einbau und dann im 5-Jahres-Rhythmus bzw. in  der TWSZ III im 10-Jahres-Rhythmus Dichtheitsprüfungen erfolgen.
  
7.) Muss ich die Entsorgungsnachweise aus dem Abwassersammelbehälter aufheben?
 
Die Entsorgungsnachweise sind im eigenen Interesse aufzuheben, um bei Kontrollen den Nachweis der ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung führen zu können.

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Amt für Umweltschutz
Abt. Wasser und Boden
Untere Wasserbehörde
Holbeinplatz 14
18050 Rostock

Unsere Ansprechpartnerin Frau Eichner ist unter 0381 / 381 7332 oder per E-Mail an madlen.eichner@rostock.de erreichbar.
Alle Unterlagen in Sachen Abwasser -Prüfprotokolle Dichtheit, Nachweis  Einbau neue Sammelgrube, Zertifikate neuer Sammelgruben etc. wurden 2016  vom Verband an die zuständige Behörde übergeben.
 
Es wird gebeten, keine alten Formblätter („Antrag auf Zulassung der Entsorgungsanlage“) mehr zu nutzen. Auf die „Information zur Abwasserentsorgung in Kleingartenanlagen“ vom 06.04.2017 wird verwiesen.
Quelle: Verband der Gartenfreunde Hansestadt Rostock

____________________________________________________________________________________




 


Merkblatt Abwasserentsorgung in Kleingärten Beachten

Fällt in Kleingärten Abwasser z.B. aus  Spültoiletten,Duschen oder anderen Abwassererzeugrn an, ist dieses in dichten abflusslosen Sammelgruben aufzufangen.
Sickergruben sind verboten!
Wer eine Sickergrube betreibt oder auf andere Weise den wasserrechtlichen  Vorschriften zuwiderhandelt,riskiert ein hohes Bußgeld. Zudem liegt eine Straftat vor,wenn unbefugt Abwasser in ein Gewässer-dazu gehört auch das Grundwasser-eingeleitet wird. Im Falle einer Gewässerverunreinigung droht eine Geld-oder Freiheitstrafe.

Merkblatt Abwasserentsorgung
in Kleingärten



Antrag auf Dichtheitsprüfung (Wiederholungstermin)
Für einen Wiederholungstermin wenden Sie sich bitte nach Absprache mit dem Vorstand direkt an Herrn Friedrich ;

Wolfgang Friedrich
Tel.: 0381 120 81 12
Tel.: 01575 88 31 120

Antrag auf Dichtigkeitsprüfung

Festlegungen der unteren  Wasserbehörde der Hansestadt Rostock zum Prüfturnus der abflusslosen Abwassersammelbehälter auf gärtnerisch genutzten Grundstücken
Hansestadt Rostock, Amt für Umweltschutz, Unter Wasserbehörde - Rostock, 02.05.2017
Für den Neueinbau sind nur Abwassersammelbehälter mit DIBt-Zulassung  (Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik Berlin) zu verwenden  (Nr.: Z-40.24.-…).
Per  01.01.2014 bereits eingebaute Abwassersammelbehälter ohne DIBt-Zulassung (Betonbehälter nach DIN-Norm) sind mit Nachweis dichtzusetzen. Vorhandene Kleinkläranlagen können auch als Abwassersammelgruben hergerichtet und weiter betrieben werden.Voraussetzung ist die Erbringung eines Dichtheitsnachweises.Wiederkehrende Prüfungen der Dichtheit sind entsprechend DIN1986:30:2012 in den nachstehenden Jahresintervallen durchzuführen:
Entsorgungsfirmen in der Übersicht  
 
2. Uni ROKA
Uni ROKA GmbH
Landgut 7
D-18059 Papendorf / OT Groß Stove
Telefon: 0381-405170
Telefax: 0381-4051716
Internet: www.uni-roka.de
4. Kerstin Domnick (Firma Rüsselmaus)
Rostocker Str. 17
18182 Rövershagen
Tel.: 0162-6000507
Internet: www.ruesselmaus-entsorgung.jimdo.de
5. NWL
Norddeutsche Wasser-Logistik GmbH
Vielbecker Weg 8b
23936 Grevesmühlen
Telefon: 03881 / 757-800
Telefax: 03881 / 757-484
Internet: www.nwl-gvm.de/


___________________________________________________________________________________________________
Kontakt:
KGA" Werftblick" e.V.
c/o Jörg Reppin
Stephan-Jantzen-Ring 58
18106 Rostock
Telefon: (0381) 1208613
Created with WebSite X5
Konzept, Programmierung
Eckhard Hamann

Zurück zum Seiteninhalt