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Versicherung

Kleingartenversicherungsdienst
Ihr Ansprechpartner in Versicherungsfragen für das organisierte Kleingartenwesen ist der KVD. Hier haben Sie die Möglichkeit sich zu informieren. Für Fragen und Informationenzum Kleingartenversicherungsdienst steht Ihnen die Geschäftsstelle des Verbandes gerne zur Verfügung.


Die Sach-Schadenanzeige  einschließlich Fotos und Belege sind im Original beim Verband der  Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock, Viergewerkerstraße 2 a, 18057  einzureichen. Bitte vergessen Sie nicht, die Unterschrift vom Vorstand Ihres Kleingartenvereins einzuholen.



FED Versicherung (KVD)
Information zur Vermeidung einer Unterversicherung
Mit der Anmeldung zur Teilnahme an der FED Versicherung schließen Sie sich dem Gruppenvertrag des Landesverbandes an.Zu einem Jahresbeitrag von 35 € für die Grundversicherung sind die behördlich genehmigten oder gesetzlich zulässigen Baulichkeiten (versicherte Gebäude) in Höhe von 10.000 € und deren Inhalt (versicherte Sachen) in Höhe von 2.000 € versichert. Versicherungsschutz besteht auch für Glasbruchschäden an Verglasung der versicherten Gebäude (auch Glasgewächshäuser) und Frühbeetkästen bis max.1.000 EURO (Versicherungsumfang und nähere Informationen gemäß Merkblatt zur FED
Versicherung).
Anträge stellen Sie bitte beim Verband der Gartenreunde
Hansestadt Rostock

Viergewerkerstr. 2a
18057 Rostock
Tel.: 0381 / 200 33 00
Fax: 0381 / 200 33 59
Servicezeiten
Für alle Kleingärtner, Interessenten und
Kleingartenversicherungsdienst

nur Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr


Um eine Unterversicherung zu vermeiden, muss die Versicherungssumme (der Versicherungswert) der versicherten Gebäude (Laube mit Anbau und Nebengebäuden) der Höhe der Kosten für den  Wiederaufbau der Laube mit Anbau und Nebengebäuden (einschließlich eventuell vorhandener Fundamente, Kosten ca. 3.000 €) und Überdachungen  zu den aktuellen Baupreisen entsprechen. Die Versicherungssumme (Versicherungswert) für die versicherten Sachen muss den Kosten für die Wiederbeschaffung des gesamten beweglichen Inhaltes (Durchschnitt  aktuell ca. 5.000 €) gleicher Art und Güte entsprechen.
Anträge / Vordrucke
Bitte beachten Sie:

1. Die ausgefüllte Beitrittserklärung ist ausschließlich an den Vorstand Ihres Kleingartenvereins zu übergeben.
2. Jegliche fällige Zahlungen sind ebenfalls an den Vorstand Ihres Kleingartenvereins zu leisten.
3. Der Vorstand ist dafür verantwortlich, die Beitrittserklärung in den vorgesehenen Feldern auszufüllen,und nur dieser ist berechtigt, das Dokument sowie die Zahlung an den Verband zu übermitteln.
4. Beitrittserklärungen oder Zahlungen von Pächtern werden von der Geschäftsstelle nicht angenommen.
Schadenanzeige Laubenversicherung


 Merkblatt Feuerschadenberäumung


Merkblatt Laubenversicherung


 
Antrag Laubenversicherung





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Kontakt:
KGA" Werftblick" e.V.
c/o Jörg Reppin
Stephan-Jantzen-Ring 58
18106 Rostock
Telefon: (0381) 1208613
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Konzept, Programmierung
Eckhard Hamann

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