Versicherung
Kleingartenversicherungsdienst
Ab sofort werden zwei verschiedene Versicherer angeboten,
1 . Kleingartenversicherungsservice (LKV)
2. Württembergische Versicherung AG
Für Fragen und Informationenzum Kleingartenversicherungsdienst steht Ihnen die Geschäftsstelle des Verbandes gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Jegliche fällige Zahlungen sind ebenfalls an den Vorstand Ihres Kleingartenvereins zu leisten.
Der Vorstand ist dafür verantwortlich, die Beitrittserklärung in den vorgesehenen Feldern auszufüllen, und nur dieser ist berechtigt, das Dokument sowie die Zahlung an den Verband zu übermitteln.
Beitrittserklärungen oder Zahlungen von Pächtern werden von der Geschäftsstelle nicht angenommen.
Die Sach-Schadenanzeige einschließlich Fotos und Belege sind im Original beim Verband der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock, Viergewerkerstraße 2 a, 18057 einzureichen. Bitte vergessen Sie nicht, die Unterschrift vom Vorstand Ihres Kleingartenvereins einzuholen.
Anträge / Vordrucke
Information zur Vermeidung einer Unterversicherung
Mit der Anmeldung zur Teilnahme an der FED Versicherung schließen Sie sich dem
Gruppenvertrag des Landesverbandes an. Zu einem Jahresbeitrag von 35 € für die
Grundversicherung sind die behördlich genehmigten oder gesetzlich zulässigen Baulichkeiten
(versicherte Gebäude) in Höhe von 10.000 € und deren Inhalt (versicherte Sachen) in Höhe
von 2.000 € versichert. Versicherungsschutz besteht auch für Glasbruchschäden an der
Verglasung der versicherten Gebäude (auch Glasgewächshäuser) und Frühbeetkästen bis
max. 1.000 € (Versicherungsumfang und nähere Informationen gemäß Merkblatt zur FED
Versicherung).
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, muss die Versicherungssumme (der
Versicherungswert) der versicherten Gebäude (Laube mit Anbau und Nebengebäuden) der
Höhe der Kosten für den Wiederaufbau der Laube mit Anbau und Nebengebäuden
(einschließlich eventuell vorhandener Fundamente, Kosten ca. 3.000 €) und Überdachungen
zu den aktuellen Baupreisen entsprechen. Die Versicherungssumme (Versicherungswert) für
die versicherten Sachen muss den Kosten für die Wiederbeschaffung des gesamten
beweglichen Inhaltes (Durchschnitt aktuell ca. 5.000 €) gleicher Art und Güte entsprechen.
Informationen zur Regulierung von Laubenbränden:
Die KVD Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH als Ihr Versicherungs-
partner ist sehr daran interessiert Ihren Feuerschaden schnell und für
alle Seiten zufrieden stellend, aber auch bedingungsgemäß
abzuwickeln. Im Folgenden finden Sie Hinweise, die Sie bei einem
Feuerschaden unbedingt beachten sollten.
Schadenmeldung
Der Feuerschaden muss unverzüglich bei der Polizei (Ermittlung der
Brandursache) gemeldet werden. Eine Schadenanzeige ist bei Ihrem Verein
erhältlich. Der Schadenanzeige sind die schriftliche Anzeigebestätigung der
Polizei (wegen Dienststelle, Telefonnummer, Sachbearbeiter und Brandursache
sowie Aktenzeichen / Tagebuchnummer) und aussagekräftige Fotos mit Blick auf
die Brandstelle und Gesamtansicht der Laube beizufügen.
______________________________________________________________________________________________





